Betriebsanweisung

 

 

Hubwagen

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Diese Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit Mitgänger-Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung, welche durch Muskelkraft bewegt werden.

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

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·         Verletzungen, insbesondere der Füße, durch Anfahren von Personen

·         Beschädigungen von Gegenständen.

·         Absturzgefahr beim Befahren von Rampen

·         Beim Rückwärtsgehen: Quetschgefahr zwischen Flurförderfahrzeug und festen Teilen der Umgebung

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

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Allgemein

·         Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten

·         Für evtl. austretendes Hydrauliköl, muss geeignetes Bindemittel in ausreichender Menge vorgehalten werden.

·         Überlastung durch zu schwere oder einseitig aufgenommene Last ist zu vermeiden (Beachtung des Typenschildes)

Täglich vor Arbeitsbeginn:

·         Kontrolle des Flurförderzeugs auf erkennbare Sicherheitsmängel bei Lenkung, Rollen/Bereifung, Gabelzinken und Leckagen in Hydraulik

Beim Betrieb:

·         Möglichst nicht rückwärts gehen.

·         Zur Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe benutzen.

·         Jede Mitnahme von Personen ist verboten.

·         Nur für Flurförderzeuge freigegebene Verkehrswege befahren.

·         Ladebleche nur dann befahren, wenn diese ausreichende Tragfähigkeit haben, sicher aufliegen und gegen Verschieben gesichert sind.

·         LKWs, Sattelauflieger u.ä. müssen vor dem Befahren mittels Feststellbremse gegen Wegrollen gesichert werden.

·         Nur bei ausreichender Sicht fahren.

·         Gerät nicht als Selbstfahrer benutzen.

Beim Verlassen des Flurförderzeugs:                                

·         Flurförderzeug nicht auf Fluchtwegen und vor Notausgängen abstellen.

·         Flurförderzeug nicht als Hindernis in Verkehrswegen abstellen.

·         Auf Schrägen das Fahrzeug gegen Wegrollen sichern.

 

 

 

 

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

Befahren von Lastenaufzügen mit Flurförderzeugen

·         Flurförderzeuge dürfen in Aufzügen nur befördert werden, wenn der Aufzug hierfür geeignet ist und die zulässige Tragfähigkeit nicht überschritten wird.

·         Die mit dem Aufzug zu befördernde Lasten müssen so gesichert werden, dass eine Gefährdung von mitfahrenden Personen und eine Beschädigung der Anlage vermieden werden.

·         Der Fahrer des FFZ hat bei der Ein- und Ausfahrt in bzw. in den Aufzug darauf zu achten, dass sich keine Personen im Fahrkorb aufhalten.

·         Flurförderzeuge dürfen in Aufzügen ohne allseitigen Fahrkorbabschluss nur befördert werden, wenn sichergestellt ist, dass das Flurförderzeug einschließlich der Last nicht am Fahrschacht anstoßen oder hängenbleiben kann.

 

 

 

 

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten
informieren
: ( ______

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

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·         Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/ Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen).

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen.

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen.

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

 

 

 

 

 

Datum:

 

Unterschrift

Geschäftsführer: