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Betriebsanweisung |
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Hubwagen |
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1. Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das Arbeiten mit
Mitgänger-Flurförderzeuge ohne Hubeinrichtung, welche durch
Muskelkraft bewegt werden. |
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2. Gefahren für
Mensch und Umwelt |
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Verletzungen,
insbesondere der Füße, durch Anfahren von Personen ·
Beschädigungen von
Gegenständen. ·
Absturzgefahr beim
Befahren von Rampen ·
Beim
Rückwärtsgehen: Quetschgefahr zwischen Flurförderfahrzeug und
festen Teilen der Umgebung |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Allgemein ·
Die Betriebsanleitung des
Herstellers ist zu beachten ·
Für evtl.
austretendes Hydrauliköl, muss geeignetes Bindemittel in
ausreichender Menge vorgehalten werden. ·
Überlastung durch zu schwere oder
einseitig aufgenommene Last ist zu vermeiden (Beachtung des Typenschildes) Täglich
vor Arbeitsbeginn: ·
Kontrolle des Flurförderzeugs auf
erkennbare Sicherheitsmängel bei Lenkung, Rollen/Bereifung, Gabelzinken
und Leckagen in Hydraulik Beim Betrieb: ·
Möglichst nicht rückwärts gehen. ·
Zur Verfügung gestellte
Sicherheitsschuhe benutzen. ·
Jede Mitnahme von Personen ist
verboten. ·
Nur für Flurförderzeuge
freigegebene Verkehrswege befahren. ·
Ladebleche nur dann befahren, wenn
diese ausreichende Tragfähigkeit haben, sicher aufliegen und gegen
Verschieben gesichert sind. ·
LKWs, Sattelauflieger u.ä. müssen vor dem Befahren mittels
Feststellbremse gegen Wegrollen gesichert werden. ·
Nur bei ausreichender Sicht fahren. ·
Gerät nicht als Selbstfahrer
benutzen. Beim Verlassen des Flurförderzeugs: ·
Flurförderzeug nicht auf
Fluchtwegen und vor Notausgängen abstellen. ·
Flurförderzeug nicht als Hindernis
in Verkehrswegen abstellen. ·
Auf Schrägen das Fahrzeug gegen
Wegrollen sichern. |
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3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Befahren
von Lastenaufzügen mit Flurförderzeugen ·
Flurförderzeuge dürfen in
Aufzügen nur befördert werden, wenn der Aufzug hierfür
geeignet ist und die zulässige Tragfähigkeit nicht
überschritten wird. ·
Die mit dem Aufzug zu
befördernde Lasten müssen so gesichert werden, dass eine
Gefährdung von mitfahrenden Personen und eine Beschädigung der
Anlage vermieden werden. ·
Der Fahrer des FFZ hat bei der Ein- und
Ausfahrt in bzw. in den Aufzug darauf zu achten, dass sich keine Personen im
Fahrkorb aufhalten. ·
Flurförderzeuge dürfen in
Aufzügen ohne allseitigen Fahrkorbabschluss nur befördert werden,
wenn sichergestellt ist, dass das Flurförderzeug einschließlich
der Last nicht am Fahrschacht anstoßen oder hängenbleiben kann. |
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4. Verhalten bei
störungen |
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Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen,
Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten |
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5. Verhalten bei
Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten aus Gefahrenbereich bringen/
Unfallstelle absichern und sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls erforderlich den Notarzt rufen: ( 0 - 112 ·
Ausgebildete Ersthelfer
verständigen. ·
Erste-Hilfe-Leistungen sind in das
Verbandbuch einzutragen. ·
Unfälle sind unverzüglich dem
Vorgesetzten zu melden: (
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6. Instandhaltung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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